Der erwerbstätige Erwerbslose
von Hans-Dieter Wege
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Zwischenzeitlich gibt es in unserem schönen Land, Menschen, die sind erwerbslos, da sie Leistungen nach dem SGB II erhalten und gleichzeitig aber auch wieder erwerbstätig, da sie zum Beispiel einen so genannten 1 Euro-Job ausüben.
Allerdings werden diese Menschen dann auf der einen Seite nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erfaßt und auf der anderen Seite haben diese Menschen nicht die gleichen Rechte und Ansprüche wie die Erwerbstätigen des 1. Arbeitsmarktes.
Nimmt man zum Beispiel einen verheirateten Hartz IV-Betroffenen, mit Kindern, der einen 1 Euro-Job freiwillig oder zwangsverpflichtet ausübt, dann kommt dieser unter Anrechnung seines Regelsatzes, seines Anteils für die Kosten der Unterkunft und seiner "Entlohnung" über den 1 Euro-Job auf folgendes ungefähres monatliche Nettoeinkommen: 570-600 Euro Dies entspricht, wenn man von 600 Euro ausgeht, einem Stundenlohn von 3,69 Euro netto.
Meine Fragen an Sie lauten daher wie folgt:
1. Ist diese Handlungsweise der Regierung nicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz lt. unserem Grundgesetz?
2. Glauben Sie nicht auch, hierdrin einen Verfall der Sitten zu erkennen?
3. Werden Sie diese Gesetze ändern? |