„Agenda Klassenkampf - wie lange hält der soziale Friede?“
Wirtschaftssicherstellungsverordnung
Hörprotokoll der Sendung vom 09. März 2005 bei HR2 – „Der Tag“. Aufgeschrieben von E. Hesse und R. Spitzer
Mentzer: Also es gibt sie doch die Mittel und Wege, den sozialen Frieden hierzulande doch noch zu retten. Was aber, wenn es nicht gelingt? Auch das ist kein Grund zur Panik, denn für den Fall hat die Politik natürlich auch schon Vorsorge getroffen. Wenn es hart auf Hart kommt, dann gibt es ja noch die Notstandsgesetze, und die wurden erst im vergangenen Jahr ergänzt um einen Passus unter dem schönen Titel: Wirtschaftssicherstellungsverordnung!
Bericht:
Bereits im November 2003 hatte die Bundesregierung Änderungen im wirtschaftlichen Teil der Notstandsgesetze beschlossen, die dann ohne öffentliche Beratung am 12. August 2004 den Bundestag passierten. Darin werden von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement für Krisenfälle folgende Maßnahmen beschlossen:
Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft müssen vorrangig Verträge erfüllen, für die eine sogenannte Vorrangerklärung besteht. Solche Vorrangerklärungen können nur vom Bund, von den Ländern und Gemeinden vorgelegt werden. Der Staat hat also ein Vorrecht, die Wirtschaft zu bestimmten Produktionen und Lieferungen zu zwingen. Aber auch ohne eine solche Vorrangerklärung kann einem Unternehmer eine bestimmte Frist zur Lieferung befohlen werden. Die Erfüllung anderweitiger Verpflichtungen kann verboten werden. Außerdem garantiert die Wirtschaftssicherstellungsverordnung die Möglichkeit umfassender Warenbewirtschaftung. Dies gilt für Waren der gewerblichen Wirtschaft, für Werksleistungen zur Instandsetzung aller Art, für Bauanlagen und technische Anlagen und für alle Produktionsmittel. Alle Warenbestände sind unverzüglich den Behörden zu melden. Eine Verteilung der Waren erfolgt über Bezugsscheine. Soweit die Wirtschaftssicherstellungsverordnung.
Mentzer: Die Kommandowirtschaft feiert also fröhliche Urständ Im September vergangenen Jahres zog das Verbraucherministerium in Berlin mit einem Notfallappell nach. Renate Künast riet den Bundesbürgern einen Vorrat für mindestens 14 Tage anzulegen. Es sei nicht auszuschließen, dass es Krisensituationen geben könnte, die zu einer Verknappung von Lebensmitteln führen würden. Man kann also ganz beruhigt sein, die Bundesregierung hat sich darauf eingestellt, und vorsorglich alle nötigen Maßnahmen ergriffen, die das Überleben auf den Barrikaden sicherstellen werden.
Notstandsgesetze
(Anmerkung der Autoren)
Mit dem 17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes beschließt der Bundestag am 30. Mai 1968 die Einführung einer Notstandsverfassung. Neben 46 Abgeordneten der oppositionellen FDP lehnen auch 54 Abgeordnete aus den Parteien der Großen Koalition - vor allem von der SPD - die Notstandsgesetze ab. Die Notstandsverfassung stellt den Staatsorganen Maßnahmen zur Abwehr innerer und äußerer Notlagen zur Verfügung. Dadurch erlöschen auch die Sonderrechte der Westmächte, die diese sich im Deutschlandvertrag zum Schutz ihrer in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte vorbehalten hatten.
Die Pläne zur Einfügung einer Notstandsverfassung in das Grundgesetz reichen bis 1958 zurück. Doch erst die Große Koalition verfügt über die für die Grundgesetzänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Die Notstandsgesetze weiten im Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen und Naturkatastrophen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie seine Weisungsbefugnisse gegenüber den Bundesländern aus. Außerdem erlauben sie die Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie den Einsatz der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes bei Unruhen im Inneren.
Der Verabschiedung der Notstandsgesetze durch den Bundestag geht eine bundesweite heftige öffentliche Auseinandersetzung voraus. Besonders Studentengruppen, die Gewerkschaften und das Kuratorium "Notstand der Demokratie" rufen zu Protesten und Massenkundgebungen auf. Diese "Außerparlamentarische Opposition" befürchtet, dass aufgrund der Notstandsgesetze die deutsche Demokratie autoritäre Züge annimmt.
Quelle: www.dhm.de
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