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Treffen und Termine
 

Arbeitsschwerpunkte

und verbindlicher programmatischer Ansatz

der zu bildenden Arbeitsgruppen

erstellt am 23. Juni 2005 in Erfurt durch E. Hesse, P. Hesse und R. Spitzer

Die Bereitstellung der materiellen Grundlagen der menschlichen Existenz ist auch weiterhin die Basis des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Aufgrund der Tatsache, dass die dafür bisher notwendige Lohnarbeit tendenziell abnimmt, ist es vonnöten, eine Neuordnung des bislang gültigen Verteilungssystems herbeizuführen. Die Lösung dieses Problems kann nur auf der Basis einer ausreichenden Existenzsicherung aller Mitglieder der Gesellschaft geschehen.

Damit werden die materiellen Voraussetzungen geschaffen, dass alle Mitglieder der Gesellschaft sich aktiv in Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse einbringen können. Das Anliegen unserer Bewegung ist also eine durchgreifende Demokratisierung aller gesellschaftlich relevanten Prozesse. Letzteres hat eine umfassende Bildungsoffensive zur Voraussetzung.

Dies entspricht unserer Zielstellung, der Gestaltung von Demokratie im Sinne von Volksherrschaft, in Zeiten sich einschneidend wandelnder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

Voraussetzung zur Sicherung dieser Zielstellung bildet die Umgestaltung der bestehenden Wirtschaftsstrukturen, welche durch politische Willensbildung erreicht werden soll. Damit dienen wirtschaftliche Prozesse der Emanzipation der menschlichen Gesellschaft und nicht der Befriedigung von Einzelinteressen.

 

Demokratie, Verfassung und Grundrechte

  • Erstellung einer Verfassung und Legitimierung dieser durch eine Volksabstimmung.
  • Volksabstimmungen bedürfen einer Wahlbeteiligung von mindestens 50%.
  • Die Beschlüsse der Menschenrechtskonventionen sind integraler Bestandteil der Verfassung.
  • Der Begriff des Eigentums ist zu präzisieren.
  • Das Verhältnis Zentralismus zu Föderalismus ist neu zu definieren.
  • Die nationale Verfassung genießt Priorität. Änderungen der Verfassung zum Zwecke internationaler Bündnisse und Verträge sind durch Volksabstimmungen zu legitimieren.
  • Bürgerschaftliche Beteiligung an allen gesellschaftlich relevanten Entscheidungs- und Lenkungsprozessen ist sicher zu stellen.
  • Imperatives Mandat für alle MandatsträgerInnen.
  • Transparenz staatlicher Entscheidungsprozesse.
  • Das Interesse der Mehrheit steht über dem des/der Einzelnen.
  • Meldepflicht der Datenspeicherung an eine zentrale Stelle.
  • Asylrecht wird in Anlehnung an die Menschenrechtskonventionen gewährt.
  • Unabhängige und kostenlose Justiz.
  • Grundsätzliche Vereinfachung und Nachvollziehbarkeit des Rechtssystems.
  • Demokratische Kontrolle der Medien.

 

Arbeit und Leben; Verhinderung von Armut durch Grundsicherung

  • Höhe der Grundsicherung – mtl. 1.500 € steuerfrei für einen 1-Personen Haushalt (Die Grundsicherung enthält Aufwendungen für: Wohnen, Essen, Kleiden, Kultur, Bücher, Urlaub, …).
  • Anpassung an Familien unter Berücksichtigung des Warenkorbes, des Wohnraumbedarfes, etc.
  • Neudefinition des Warenkorbes.
  • Voraussetzungen für die Grundsicherung sind zu definieren.
  • Es sind Entlohnungsmodelle unter Berücksichtigung der Grundsicherung zu erarbeiten.
  • Familiäre Tätigkeiten fallen ausdrücklich unter die Grundsicherung.
  • Die Bereitstellung von Leistungen für AsylbewerberInnen erfolgt in Anlehnung an die Grundsicherung.
  • Es ist ein Arbeitsgesetzbuch zu erstellen, in welchem die Rahmenbedingungen der innerbetrieblichen Organisation, sowie die Rechte der abhängig Beschäftigten festgeschrieben werden.

 

Bildung, Erziehung und Wissenschaft – Kunst und Kultur

  • Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote sind gesellschaftliche Aufgaben. Alternative Angebote sind zu berücksichtigen.
  • Ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ist eine flächendeckende Betreuung der Kinder zu gewährleisten, wenn dies dem Wunsch der Eltern entspricht.
  • Entsprechend der kindlichen Entwicklung sind pädagogische Leistungen anzubieten.
  • Schulpflicht ist für alle Menschen in einem festgelegten Altersbereich bindend.
  • Es sind bundesweit verbindliche Lehrpläne zu erstellen.
  • Maximale Klassenstärke von 20 Schülern.
  • Es ist ein gemeinsamer, 10-jähriger Bildungsweg mit der Option einer anschließenden 2-järigen Vorbereitung auf das Studium vorzusehen.
  • Während der Schulzeit sind Integrationsangebote für MigrantInnenkinder bereitzustellen.
  • In allen Bildungswegen besteht Lehrmittelfreiheit.
  • Keine Studiengebühren – Studierende fallen unter die Grundsicherung.
  • In sämtlichen Bildungseinrichtungen sind außerschulische und außeruniversitäre Angebote bereitzustellen.
  • Ausreichende Anzahl von Studierendenwohnheimplätzen und für den Studienablauf. Notwendige materielle und immaterielle Kapazitäten sind zu sichern.
  • Demokratisierung der Universität.
  • Rationale statt formale Autorität.
  • Erstellung verbindlicher Studienpläne unter demokratischer Kontrolle.
  • Lebenslanges Lernen und Weiterbildung ist zu sichern.
  • Erhöhung der bereitzustellenden Ressourcen für die wissenschaftliche Forschung.
  • Die Zielsetzungen der wissenschaftlichen Forschung werden durch einen gesellschaftlichen Prozess über Entscheidungsgremien definiert.
  • Unabhängigkeit der geistes-, natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer von Interessen der Wirtschaft.
  • Kunst und Kultur sind wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Reichtums, zu fördern und zu schützen.

 

Gesundheit und Alter

  • Gesundheitsversorgung, Pflege, Behindertenbetreuung und Altenversorgung sind gesellschaftliche Aufgaben und dürfen nicht profitorientiert ausgerichtet sein. Alternativangebote sind zu berücksichtigen.
  • Steuerfinanziertes Sozialsystem (im Gegensatz zum beitragsfinanzierten System).
  • Aufhebung des kassenverwalteten Systems.
  • Ausbildung eines einheitlichen und für alle verbindlichen medizinischen Versorgungssystems.
  • Alternative Versorgungsangebote, welche ergänzend sind, sind zu berücksichtigen.
  • Rücknahme aller Privatisierungen im Gesundheits- und Pflegebereich.
  • Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Leistungen werden ausgeschlossen.
  • Es ist ein Leistungskatalog zur gesundheitlichen Versorgung zu erstellen.
  • Medizinische Vorsorge und Impfpflicht sind gesellschaftliche Aufgaben.
  • Einheitlicher Gesundheitspass.
  • Medizinische und pharmazeutische Forschung sind gesellschaftliche Aufgaben.
  • Stärkung der PatientInnenrechte auf Selbstbestimmung.
  • Die ambulante Altenbetreuung ist zu stärken.

 

Ökologie

  • Entwicklung und Umsetzung ökologisch verträglicher Wirtschafts- und Lebensformen.
  • Ökologische Politik muss dem Nachhaltigkeitsprinzip folgen.
  • Ökologische Veränderung der staatlichen Nachfrage; durch den Staat sollen nur noch ökologisch verträgliche Technik und Energiesysteme nachgefragt werden.
  • Gebote und Verbote für die Verwendung von Materialien.
  • Technologiefolgenabschätzung
  • Förderung ökologischer Technikinnovation und Forschung.
  • Ökologische volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
  • Ökosozialer Umbau des Energiesystems.
  • Neuorganisation der Verkehrssysteme.
  • Ökologische Siedlungspolitik.
  • Förderung der ökologischen Landwirtschaft.

 

Sicherung der materiellen Grundlagen durch Umgestaltung der wirtschaftlichen Strukturen

  • Wirtschaft dient dem materiellen Miteinander und nicht der Befriedigung eigennütziger und egoistischer Interessen Einzelner. Die Ausbeutung ist abzubauen. Extreme Ausbeutungsprozesse sind durch politische Maßnahmen zu unterbinden.
  • Neue Formen ausbeutungsfreier Wirtschaftsprozesse sind zu entwickeln und zu fördern.
  • Grundlage für die Realisierung nationaler Wandlungen im Wirtschaftssystem bildet eine den internationalen Verflechtungen Rechnung tragende Politik.
  • Wirtschaftsprozesse sind demokratischer Kontrolle zu unterwerfen.
  • Das Problem gerechter Verteilung der Arbeit ist zu klären.
  • Die Menge der notwendigen, produktiven Arbeit nimmt infolge des wissenschaftlich- technischen Fortschritts ab. Gleichzeitig nimmt in hoch arbeitsteiligen Gesellschaften der Anteil der nicht unmittelbar produktiven Arbeit zu. Es sind Konzepte zur Beherrschung dieses Wandlungsprozesses zu entwickeln.
  • Eine praktikable Umsetzung des Leistungsprinzips ist zu erarbeiten.
  • Mittlere und Kleinunternehmen, HandwerkerInnen, Selbstständige und FreiberuflerInnen bilden die tragende Säule der Binnenwirtschaft.
  • Abbau sämtlicher Subventionen, welche dem Missbrauch steuerlicher Mittel zum Transfer in den privaten Bereich dienen. Der Begriff der Subventionen ist zu präzisieren.
  • Steuerrecht
    • Steuern sind von allen zu erbringende Abgaben, die der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben dienen. Das betrifft u.a. äußere und innere Sicherheit, Verkehr und Infrastruktur, Bildung, Rechtspflege, allgemeine Verwaltung.
    • Erstellung eines vereinfachten und gerechten Systems der Besteuerung.
    • Steuerprogression
    • Steuerflucht ist gesetzlich zu unterbinden.
    • Besteuerung von Spekulation.
    • Besteuerung sämtlicher Einkommen.

 

Internationale Beziehungen

  • Reform der internationalen Organisationen.
  • Bei Entscheidungen in internationalen Gremien ist der Einfluss auf das Ergebnis der Entscheidungen entsprechend der Bevölkerungsgröße durchzusetzen.
  • Entscheidungen in internationalen Gremien sind nicht an Staatsinteressen zu orientieren.
  • Das Vetorecht ist abzuschaffen.
  • Militär nur für Landesverteidigung und international legitimierte Missionen.
  • Demokratisierung der internationalen Wirtschaftsordnung.
  • Stärkung des Prinzips der internationalen Solidarität.
  • Es sind Konzepte für eine internationale Vernetzung der Bewegung „Gesellschaft und Visionen“ zu erstellen.

Die vorstehend aufgezählten Punkte sind unabdingbare Voraussetzung für die Erstellung einer umfassenden Programmatik der Bewegung „Gesellschaft und Visionen“. Sie erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit und sind entsprechend auftretender Erfordernisse zu ergänzen und auszuführen.

 

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