Armenischer Konflikt - Sein Bezug zu Europa
von Priv.-Doz. Dr.rer.publ. Dr. rer. pol. Ümit Yazicioglu, Mag.rer.publ.(Speyer),iur. FU-Berlin
In der europäischen Diskussion über eine EU-Mitgliedschaft der Türkei spielt eine Problematik eine Rolle, die – zumindest auf den ersten Blick – gar keinen Bezug zu Europa aufweist, nämlich der türkisch-armenische Konflikt. Bei näherem Hinsehen kommt man jedoch zu der Erkenntnis, dass hier sehr wohl erhebliche Zusammenhänge bestehen.
Im Kern geht es bei dem türkisch-armenischen Konflikt um die Geschichte der Armenier in der Schlussphase des Osmanischen Reiches, um den an ihnen während des Ersten Weltkrieges begangenen "Massenmord" und dessen grundsätzliche Bewertung.
Diese in der breiten Öffentlichkeit wenig verbreitete Thematik wird von einem Großteil der Wissenschaftler (darunter auch einige Türkische) als "Völkermord" bezeichnet.
Nachdem eine Reihe von nationalen Parlamenten (Russland, Belgien, Frankreich, Italien, Griechenland, Schweden, Kanada) und internationalen Gremien (Europarat; Europaparlament) durch Beschlüsse förmlich die Tatsache festgestellt bzw. anerkannt haben, "dass das Osmanische Reich einen Völkermord an den Armeniern verübt habe", drängt sich die Frage auf, ob nicht auch die Türkei veranlasst sein könnte, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten und welchen Beitrag Deutschland dazu leisten kann, welches sich in dieser "Völkermordfrage" äußerst zurückhält.
Historischen Aufarbeitung der Vergangenheit
In der türkischen offiziellen Geschichtsschreibung werden zwar "die Massaker " zugegeben, jedoch auf die Kriegsumstände jener Zeit zurückgeführt. Im gleichen Kontext werden armenische Gräueltaten gegenüber Muslimen zur Rechtfertigung für die Vernichtungspolitik des Osmanischen Reiches angeführt.
Es gibt keinen plausiblen Grund, die kritische und offene Aufarbeitung der Geschehnisse zu verhindern; Auch die türkische Bedenken vor Regress-Forderungen von armenischer Seite rechtfertigt keine Verschleierung der Geschichte.
Für die internationale Reputation der Türkei und nicht zu letzt für die türkisch-armenischen Beziehungen wäre es sicherlich von Vorteil, wenn Ankara seine offizielle Position in dieser Frage überdenkt.
Man könnte in der Tat die Behandlung der Frage den Historikern überlassen. Allerdings ist eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte und vor allem das Bekenntnis "historischen Verbrechen" auch für andere Staaten nicht selbstverständlich.
Verschiedenste Europäische Staaten haben sich in der Vergangenheit mit der historischen Aufarbeitung schwer getan – beispielhaft stehen das Verhalten französischer Streitkräfte im Algerienkrieg, die belgische Kolonialherrschaft im Kongo und Spanien während der Ära Franco.
Ebenso begann die Aufarbeitung der Verbrechen Deutschlands während der NS-Diktatur erst verspätet und ist bis heute nicht abgeschlossen – Belege hierfür sind der Historikerstreit in den 80er Jahren und die aktuelle Auseinandersetzung um die Thesen von Goldhagen zeigen. Auch die Bene-Dekrete, die das tschechisch-bayrische Verhältnis stark belastet haben, können angeführt werden.
Fazit
Von entscheidender Bedeutung ist aber, inwieweit juristische und legislative Veränderungen vorgenommen werden, um eine öffentliche Debatte zu kontroversen Themen zu ermöglichen. Das Europäische Parlament fordert immer wieder, "den Völkermord an den Armeniern (1915/16)" zuzugeben, "da Ankara sonst für die Mitgliedschaft der Union nicht qualifiziert sei". Diese Forderung verbindet einen historischen Sachverhalt mit problematischen Schlussfolgerungen.
Man könnte in der Tat die Behandlung der Frage der Armenien den Historikern überlassen. Denn die internationale Geschichtswissenschaft ist sich darin einig, dass die jungtürkische Führung des Osmanischen Reiches eine bewusste Vernichtungspolitik der im Reich lebenden Armenier verfolgt hat.
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