“Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach?”
19.05.2008, von Hans-Dieter Wege
Zur Zeit läuft in Deutschland die Diskussion um den Armutsbericht der Bundesregierung.
Da behauptet doch der Bundesarbeitsminister Olaf Scholz doch glatt, 1 Drittel der 2005 von Armut betroffenen Menschen, würde es heute besser gehen als früher.Dass sich seit der Einführung von Hartz IV zum 1.1. 2005 sich die Zahl der Sozialhilfebezieher im Prinzip versiebenfacht hat und auf über 7 Millionen Menschen stieg, davon liest man kein Wort.
Man kann dann allerdings davon lesen, das die “Große Koalition” einen Kindergeldzuschlag erweitern will, damit ungefähr 500.000 Kinder davon profitieren können, während aber die reale Kinderarmut in Deutschland n o c h 2,7 Millionen Kinder betrifft.
Und was soll der Kinderzuschlag für die Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes bewirken, die trotz Vollzeitarbeit und den damit sowieso schon zu zahlendem Familienzuschlag trotzdem noch in Hartz IV fallen?
Laut Olaf Scholz würde der Mindestlohn Abhilfe schaffen. Und das könnte meiner Meinung nach auch wohl richtig sein. Doch auch dabei kommt es doch auf die Höhe an. Von den derzeitigen Mindestlohnvorstellungen der Gewerkschaften können höchstens Alleinlebende profitieren. Aber selbst diese, berücksichtigt man die Freibeträge nach dem SGBII zum Verdienst und ein erforderliches Lohnabstandsgebot von 15 % von Arbeitnehmern zu Sozialhilfeempfängern, würden mit den derzeitigen Mindestlohnforderungen, beispielsweise von Verdi, nicht aus dem SGB II-Bezug nach Hartz IV herausfallen.
Ich habe aus diesen Gründen die nachfolgende Mail an den Bundesvorstand von Verdi gesandt:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Würde man sich seitens der Gewerkschaft Verdi an realistischen Forderungen zum Mindestlohn orientieren, zum Beispiel unter Einbeziehung der Freibeträge für Erwerbstätigkeit eines Hartz IV-Betroffenen und unter Einbeziehung eines Lohnabstandsgebotes von 15 %, so müsste ein lediger Arbeitnehmer in Niedersachsen (Deutschland) einen Nettoverdienst von 1141 Euro im Monat verdienen, damit sich Arbeit überhaupt wieder lohnt.
Somit müsste schon der Nettostundenlohn im Minimum 7 Euro betragen, natürlich in Vollzeit.
Die Mindestlohnforderungen von Verdi gehen somit insgesamt an der erforderlichen Realität vorbei und man muss diese Forderungen ablehnen.
Auch besteht in meinen Augen die Gefahr, dass durch diese unzureichenden Forderungen, sich die Lage von Hartz IV-Betroffenen noch weiter verschärft, da sich hierdurch notwendige Regelsatzerhöhungen nicht durchsetzen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Dieter Wege
Berechnet nach einem Bruttostundenlohn von 7,50 Euro! (Verdi-Mindestlohn)
Berechnung des monatlichen Nettogehalts für das Jahr 2008
Bruttogehalt: 1.224,- Euro
Lohnsteuer: 54,- Euro
Solidaritätszuschlag: 0,- Euro
Krankenversicherung: 97,31 Euro
Pflegeversicherung: 13,46 Euro
Rentenversicherung: 121,79 Euro
Arbeitslosenversicherung: 20,20 Euro
Nettogehalt: 917,24 Euro
Nach meinen Berechnungen liegt somit der Hartz IV-Regelsatz für erwerbstätige Personen, unter Einberechnung der Freibeträge für Erwerbstätigkeit ü b e r den Mindestlohnforderungen der Gewerkschaften.
Somit wäre Hartz IV im Prinzip der Mindestlohn und die Forderungen der Gewerkschaften in der derzeitigen Höhe erscheinen mir ausschließlich als ALIBI-Forderungen.
Oder geht es doch nur nach der Devise:
“Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach?” |