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Arbeit und Leben,
Grundsicherung
 

Mindestlohn – für wen ist er nützlich und warum?

von Klaus Buschendorf

Nur die Tarifpartner seien für das Aushandeln von Löhnen zuständig, wiederholen gebetsmühlenartig FDP und CDU. Gibt es aber in einer Branche einen dieser beiden nicht, oder ist er schwach – was dann? Bestimmt dann der Stärkere nach Gutdünken den Lohn? Leider ist das so. Und darum muss der Staat den Schwächeren, den Einzelnen, vor Willkür schützen. Denn: Nach unserem Grundgesetz ist der Staat zuerst für seine Bürger da. Wie kann er das leisten? Mit Mindestlohn!

Der Handwerker hat sein Gebot bei der Ausschreibung abgegeben. Er erhält den Zuschlag nicht. Dann erfährt er, der „Mitbewerber“ zahlt geringere Löhne als er. Dabei hatte er schon ein schlechtes Gewissen gegenüber seinen Leuten, die er doch schon Jahre kennt. Und er weiß, dass er bald vor der Wahl stehen wird: weniger Lohn zahlen, entlassen oder aufgeben. Die Regierung könnte ihm helfen gegen Dumpingangebote, wie: mit Mindestlohn!

So empfindet auch der Mittelständler, der sich als Zulieferer beim großen Konzern bewarb und leer ausging.

Kranken- und Rentenkassen hätten höhere Einnahmen von ihren Versicherten, brauchten weniger Zuschüsse vom Staat (vielleicht gar keine).

Wem nützt die ungezügelte „Freiheit der Tarifpartner“? Dem großen Konzern, der den Billigsten wählen kann, der „Flexibilität“ und „Mobilität“ von seinen „Mitarbeitern“ fordert und möglichst erwartet, dass er Geld mitbringe für die Gnade, bei ihm arbeiten zu dürfen. Und dafür sorgte, dass der Staat den Lohn der „Mitarbeiter“ „aufstocke“, wenn er aus seiner Arbeit zu wenig fürs Leben erhält. Der Konzern braucht keinen Mindestlohn, der hindert ihn nur in der hemmungslosen Ausbeutung seiner „Mitarbeiter“ und Zulieferer, bei seiner „Kostensenkung“. Die meisten Staaten Europas haben erkannt, dass ein Mindestlohn ein Beitrag für fairen Wettbewerb sein kann, ihren Sozialversicherungen nutzt. Österreich braucht keinen Mindestlohn, da ist man schon ein Stückchen weiter. Denn dort ist jeder Unternehmer Pflichtmitglied im Berufsverband seiner Branche. Der schließt als Tarifpartner mit der Gewerkschaft den Vertrag, für alle gültig und somit beinhaltend: gleicher Lohn für gleiche Arbeit! So einfach darf es in Deutschland nicht zugehen, Gott bewahre! Hier handelt ja die Bundesregierung als Lobbyist der großen Konzerne. Politiker ziehen ein dichtes Netz von „Notwendigkeiten“ vor solche einfache Regelung.

Kämpfen wir also zunächst für den Mindestlohn. Er nutzt 90 % der Bevölkerung – nur den Superreichen nicht. 

 

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