www.Gesellschaft-und-Visionen.de
     
Arbeit und Leben,
Grundsicherung
 

Grün ist die Hoffnung?

12.04.2008, Beitrag von Suppenkasper

Heute bekam ich Post vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Aus dem Schreiben ging hervor, dass man meine Petition beraten hatte und am 13.03.2008 beschloss, das Petitionsverfahren abzuschließen. Den Inhalt möchte ich in gekürzter Fassung öffentlich machen:Man folgte damit einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/8391). Die Begründung wurde beigefügt.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages wurde das Petitionsverfahren für beendet erklärt.

Mit der Petition wurde die Erhöhung der Regelsätze des Arbeitslosengeldes II gefordert.

Diese Petition wurde von 6026 Mitzeichnern unterstützt.

Nach der Einholung von 2 Stellungnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kam der Ausschuss im Kern auf folgendes Ergebnis:

Um zu gewährleisten, dass die Regelsätze bedarfsgerecht sind und das soziokulturelle Existenzminimum abdecken, erfolgt die Bemessung an statistisch erfassten Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen. Zur Vermeidung von Zirkelschlüssen werden die Empfänger von Sozialhilfe hierbei vorher herausgenommen.

Datenbasis ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).

Im Ergebnis werden Menschen, die nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen für sich selbst sorgen können, so gestellt wie etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Damit ist es ihnen möglich, ein Leben zu führen, ohne als Sozialhilfeempfänger aufzufallen.

Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass der gegenwärtige Regelsatz den Lebensbedarf sowie das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt. Einer Anpassung bedarf es daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Es entspricht auch der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes, dass die gesetzliche Höhe des ALG II mit dem Grundgesetz in Einklang steht.

Der Petitionsausschuss kann das mit der Petition begehrte Anliegen aus den oben genannten Gründen nicht unterstützen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Ende des Beschlusses!

Was man ja meiner Meinung nach nun eindeutig bewiesen bekommen hat, ist die Tatsache, dass ein Viertel der Bevölkerung in Armut lebt. Tendenz steigend! Das bedeutet, nimmt man das Nationale Volkseinkommen aus 2006 zu Grunde, bemerkt man, das ziemlich genau 160 Milliarden von 1728 Milliarden Euro für ein Viertel unserer Gesellschaft für die Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehen, während die übrigen drei Viertel der Gesellschaft sich fast 1568 Milliarden Euro aufteilen. Das wäre dann fast das Zehnfache der Summe, welche den Armen im Land zur Verfügung steht.

Ganz besonders wundern muss ich mich über die Vertreter der Grünen, die diesem Ausschuss ja auch mit Sicherheit angehörten. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE sind die Grünen ja nicht beigetreten und dieses obwohl auf dem Bundesparteitag der Grünen, diese ja über eine Bedarfsorientierte armutsfeste Grundsicherung oder um die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen, gestritten, verhandelt und darüber schließlich abgestimmt haben.

Hier wurde von der Basis der Grünen eindeutig gefordert, die Hartz IV-Regelsätze auf 420 Euro für Alleinstehende zu erhöhen.

Dieser Beschluss scheint die Mitglieder der Fraktion im Bundestag anscheinend nicht im Geringsten zu jucken. Denn ansonsten hätten sie sich meiner Meinung nach dem Antrag der DIE LINKE, uneingeschränkt anschließen müssen. Grün ist die Hoffnung?

Für das Viertel der Armen in der Bevölkerung wohl eher nicht!

Meint der

Suppenkasper aus Oldenburg

Hans-Dieter Wege, Parteilos und Gegner asozialer Politik

 

www.Gesellschaft-und-Visionen.de

 

 
Zurück